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Fachartikel Affiliate Management - Seite drucken
ABMAHNSICHERE AGBS FÜR PARTNERPROGRAMMBETREIBER
Newsletter vom 18.04.2006


Viel ist 2005 geschehen in deutschen Gerichten rund um
rechtliche Fragestellungen zu Partnerprogrammen.

Die meisten Entscheidungen gingen natürlich wieder vollgas
an der Realität vorbei, aber die Herren Juristen und Richter
und unser gewaltiger Staatsapparat braucht ja auch eine
Beschäftigung, sonst stiege die Arbeitslosenquote um diverse
unvermittelbare (weil absolut für alles unqualifizierte)
Bittsteller ... und das wollen wir doch alle nicht.


Doch fangen wir vorne an:

Grundsätzlich gilt:
Wenn Sie abmahnsicher sein möchten, verlagern Sie Ihren
Wohnsitz in die Kanalisation. Denn sollten Sie jemals auf
die absurde Idee kommen, aktiv und eigenverantwortlich in
unserem Land geschäftlich tätig werden zu wollen, begeben
Sie sich auch sofort in "Gefahr".

Vergessen Sie also "abmahnsichere AGBs" - diese existieren
meiner bescheidenen Meinung nach derzeit nicht für
Programmbetreiber.

Dennoch, aktuelle Gerichtsurteile können Sie durchaus dazu
nutzen, zumindest die Gefahr einer Abmahnung mit
anschliessendem Streit einzudämmen.

Hier die drei wichtigsten:

1.) LG Köln: "Mitstörerhaftung des Merchants für seinen
Affiliate" (Urt. v. 06.10.2005 - Az: 31 O 8/05)

Lesen Sie hier den dazugehörigen Text (Zeilenumbruch!)

http://www.affiliate-und-recht.de/lg-koeln-haftung-des-merchants-fuer-seinen-affiliate-31-O-8-05.html

Was Sie als Programmbetreiber jetzt tun können:

Fügen Sie Ihren AGBs eine Liste mit fremden Markennamen zu,
die der Affiliate NICHT zur Werbung verwenden darf.

Setzen Sie eine Vertragsstrafe fest, die ein Affiliate
bezahlen muss, wenn er es dennoch tut.
Dass seine offenen Provisionen nicht ausbezahlt werden und
er aus dem Programm geworfen wird, sollte ebenfalls
angedroht werden.


Natürlich kennen Sie nicht jede Wald- und Wiesenmarke, die
irgendwer irgendwann einmal angemeldet hat und die nicht zu
Werbezwecken von Ihren Partnern benutzt werden darf.
Macht nichts - legen Sie verstärktes Augenmerk auf
unliebsame Mitbewerber, die dieses Urteil nutzen könnten,
Ihnen zu schaden.
Sicher kennen Sie Ihre Pappenheimer und deren ach so
wertvolle Marken schon von früher...


2.) LG Berlin: "Mitstörerhaftung des Merchants für seinen
Affiliate bei Spam" (Urt. v. 08.02.2006 - Az: 15 O 710/05)

http://www.affiliate-und-recht.de/lg-berlin-haftung-des-
merchants-fuer-seinen-affiliate-spam-15-O-710-05.html


Spam - das leidigste Thema überhaupt.
Ab einer gewissen Listengrösse fühlt sich immer irgendwer
gespamt, selbst wenn Sie seine Einwilligung notariell
beglaubigt eingeholt hätten mit Unterschrift, Fingerabdruck
und DNS-Probe... hilft alles nichts.

Wenigstens lässt das Gericht einen Ausweg zu:
Weisen Sie in Ihren AGBs ausdrücklich darauf hin, dass
unerlaubte Werbung per email (Spam) nicht toleriert wird -
wer es tut, bekommt keine Provision, wird für immer
ausgeschlossen und muss Vertragsstrafe bezahlen.


3.) LG Berlin: "Mitstörerhaftung des Merchants für seinen
Affiliate" (Urt. v. 16.08.2005 - Az: 15 O 321/05)

http://www.affiliate-und-recht.de/lg-berlin-haftung-des-
merchants-fuer-seinen-affiliate-15-O-321-05.html


Wieder ein Meisterstück von den fleissigen Berliner
Richtern. Meiner Meinung nach das wichtigste hierbei:
Sobald ein Verstoss festgestellt wird, halten Sie sich auch
an Ihre (harten) AGBs. Wer als Affiliate eindeutig gegen die
Regeln verstösst, fliegt und die Vertragsstrafe wird in
Rechnung gestellt.



Irgend etwas sagt mir, dass auch 2006 einige neue
Gerichtsurteile hinzukommen werden, die natürlich allesamt
nicht das kleinste bisschen Licht in den undurchdringlichen
juristischen Dschungel bringen werden.
Und irgend etwas sagt mir, dass ein friedvolles, einfaches
Miteinander von vielen Seiten gar nicht gewünscht ist.

Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es bekanntlich
auch hinaus. Daher mein dringender Ratschlag: Mahnen Sie nur
in wirklichen Notfällen selbst ab.

Und nehmen Sie eventuell kommende Post vom Anwalt mit
Gelassenheit auf - Abmahnungen kosten etwas Zeit und etwas
Geld, sind aber kein Weltuntergang. Ob sie auch Ihre Nerven
kosten, entscheiden Sie ganz alleine.


Ich danke folgenden Seiten, die mir bei meinen Recherchen
sehr nützlich waren. Wenn Sie einmal einen Anwalt brauchen,
der sich in Sachen Internet gut auskennt, werden Sie hier
fündig:

http://www.kanzlei.de
http://www.barkemeyer.de
http://www.affiliate-und-recht.de = http://www.drbahr.com



Dieser Artikel ist natürlich in keinster Weise
Rechtsberatung, sondern nennt nur der Allgemeinheit
zugängliche Informationen, die ich gemeinsam mit meiner
persönlichen Meinung aufbereitet habe.
 
  *  

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